Grundsätzlich bleibt die Jagd unter Einhaltung von Sicherheitsabständen auch in Zeiten von Corona erlaubt. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern hat ein Einreiseverbot von Jägern beschlossen, deren Hauptwohnsitz nicht im Bundesland liegt. Der hessische Gesetzgeber hat den Weg frei für den Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd gemacht.
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